Wer sich vor drei Jahren noch eine Videosprechstunde beim Hautarzt vorstellen konnte, gehörte zur Minderheit. Heute ist das für viele Privatversicherte Routine. Die Kombination aus leistungsfähigen Smartphones, ausgereiften Plattformen und einem deutlich gestiegenen Angebot an Telemedizin-Diensten hat die ambulante Versorgung in Österreich und Deutschland grundlegend verändert. Was 2026 konkret möglich ist und welche Leistungen Privatversicherungen tatsächlich übernehmen, lässt sich inzwischen recht präzise beantworten.
Telemedizin: Vom Notbehelf zum Standard
Die Pandemiejahre haben Telemedizin-Plattformen groß gemacht. Was danach blieb, ist ein dauerhaft verändertes Nutzungsverhalten. Dienste wie TeleClinic, Zava oder das österreichische Angebot von ÖGK-Kooperationspartnern verzeichnen laut eigenen Angaben Patientenzahlen, die 2019 undenkbar gewesen wären. Für Privatversicherte ist die Ausgangslage besonders komfortabel: Viele PKV-Tarife erstatten Videokonsultationen mittlerweile ohne gesonderten Antrag, sofern der behandelnde Arzt ordnungsgemäß abrechnet.
Konkret bedeutet das: Ein Allgemeinmediziner stellt nach einer 15-minütigen Videosprechstunde eine Rechnung nach GOÄ aus, die Privatversicherung erstattet den Betrag wie bei einem Praxisbesuch. In der Praxis funktioniert das bei den meisten Vollversicherungstarifen reibungslos. Problematisch wird es gelegentlich bei älteren Verträgen, die Telemedizin als Leistungsart schlicht nicht kennen, weil sie vor dem digitalen Wandel abgeschlossen wurden.
Gesundheits-Apps mit medizinischem Mehrwert
Der Markt für Gesundheitsanwendungen lässt sich grob in drei Kategorien teilen: reine Wellness-Apps ohne medizinischen Anspruch, digitale Gesundheitsanwendungen mit Zulassung (DiGA in Deutschland) und herstellergebundene Tools, die an Medizinprodukte wie Blutzuckermessgeräte oder EKG-Patches gekoppelt sind.
Für Privatversicherte besonders relevant sind die zugelassenen Anwendungen. In Deutschland umfasst das DiGA-Verzeichnis des BfArM inzwischen über 60 Anwendungen, darunter Tools zur Behandlung von Tinnitus, Rückenschmerzen, Depressionen und Schlafstörungen. Die App Kalmeda etwa unterstützt Tinnitus-Patienten mit kognitiver Verhaltenstherapie direkt auf dem Smartphone. Velibra richtet sich an Angststörungen. Beide sind verschreibungspflichtig, werden von Ärzten ausgestellt und von Privatversicherern in unterschiedlichem Umfang erstattet.
Österreichische Versicherte haben hier noch etwas Aufholbedarf, weil ein vergleichbares Zulassungsregister fehlt. Trotzdem erstatten einzelne private Krankenversicherungen auch dort digitale Therapietools, wenn ein Arzt die Nutzung dokumentiert und empfiehlt.
Wearables und kontinuierliches Monitoring
Smartwatches und Fitnesstracker sind längst keine reinen Lifestyle-Produkte mehr. Die Apple Watch Series 10 kann ein EKG aufzeichnen, Vorhofflimmern erkennen und Sturzereignisse melden. Kontinuierliche Glukosesensoren wie der Libre 3 von Abbott liefern alle Minute einen Messwert, ohne dass der Nutzer aktiv eingreifen muss. Das ist für Typ-1-Diabetiker lebensverändernd und für Typ-2-Patienten zunehmend alltagstauglich.
Privatversicherer reagieren auf diesen Trend unterschiedlich. Einige Tarife der Allianz, der DKV oder der Barmenia sehen explizite Leistungsbausteine für Präventionsmaßnahmen vor, unter die auch qualitätsgeprüfte Wearables fallen können. Andere Anbieter erstatten nur dann, wenn ein Arzt das Gerät im Rahmen einer Therapie verordnet. Wer seinen Vertrag auf solche Klauseln prüfen möchte, findet auf einem unabhängigen PKV-Tarifvergleich eine strukturierte Übersicht über die Leistungsunterschiede zwischen aktuellen Tarifen. Das lohnt sich besonders, wenn man seinen Vertrag in den letzten fünf Jahren nicht angefasst hat.
Digitale Gesundheitsakte und Datenaustausch
In Deutschland ist die elektronische Patientenakte seit Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten standardmäßig aktiv, sofern sie nicht widersprechen. Privatversicherte sind von dieser Regelung nicht automatisch erfasst, können aber über private Lösungen wie die Vivy-App oder die Akte der Debeka auf ähnliche Funktionen zugreifen. Vivy ermöglicht die digitale Speicherung von Befunden, Medikationsplänen und Impfnachweisen und wird von mehreren PKV-Gesellschaften direkt unterstützt.
Der praktische Nutzen liegt vor allem in der Kontinuität: Wer als Privatversicherter häufig verschiedene Fachärzte aufsucht, profitiert davon, wenn alle Beteiligten auf denselben Informationsstand zugreifen können. Doppeluntersuchungen, unnötige Doppelverschreibungen und Kommunikationsbrüche zwischen Arztpraxen lassen sich so reduzieren. Das spart Zeit und in bestimmten Fällen auch Geld.
Was Tarife 2026 abdecken sollten
Wer heute eine private Krankenversicherung abschließt oder seinen Tarif wechseln möchte, sollte konkret nach folgenden Punkten fragen:
- Telemedizin-Klausel: Wird die Videosprechstunde explizit als erstattungsfähige Leistung genannt?
- DiGA-Erstattung: Übernimmt der Tarif zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen?
- Präventionsbudget: Gibt es ein jährliches Budget für Gesundheitsförderung, das auch für Apps oder Wearables genutzt werden kann?
- Second-Opinion-Dienste: Einige Versicherer bieten kostenlosen Zugang zu Plattformen wie smartsecondopinion.de für Privatversicherte an.
- Kooperation mit Telemedizin-Plattformen: Bietet der Versicherer eigene Zugänge zu Videosprechstunden-Diensten ohne zusätzliche Abrechnung?
Grenzen und offene Fragen
Telemedizin ersetzt keine körperliche Untersuchung. Ein Dermatologe kann per Video ein Foto beurteilen, aber keine Biopsie vornehmen. Ein Internist kann Symptome besprechen, aber keine Palpation durchführen. Das ist keine Kritik an der Technologie, sondern eine sachliche Einschränkung, die seriöse Plattformen ihren Nutzern auch kommunizieren.
Datenschutz bleibt ein weiteres Thema. Wer seine Gesundheitsdaten in einer App speichert oder an einen Telemedizin-Dienst überträgt, sollte wissen, wo die Server stehen und welche Weitergaberegeln gelten. Europäische Dienste unterliegen der DSGVO, US-amerikanische unterliegen anderen Rahmenbedingungen, auch wenn sie auf dem europäischen Markt aktiv sind.
Für Privatversicherte gilt insgesamt: Der Markt entwickelt sich schnell, und gut ausgestattete Tarife bilden diesen Wandel zunehmend ab. Wer seinen Versicherungsvertrag seit mehreren Jahren nicht überprüft hat, sollte das nachholen. Die Lücken zwischen alten und neuen Tarifen in Bezug auf digitale Gesundheitsleistungen sind 2026 erheblich.


